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15.03.24 –
Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Wirtschaftshilfen des Bundes in Anspruch genommen haben, müssen ihre Schlussabrechnung nicht schon zum 31. März dieses Jahres einreichen. Sofern über ein digitales System beantragt, erhalten die Unternehmen eine Fristverlängerung bis 30. September 2024. Dazu sagt Heiko Sachtleben, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag:
"Die Fristverlängerung ist richtig und wichtig. Nach der Pandemie dürfen die Unternehmen nicht doch noch zu den Verlierern der Corona-Krise werden. Sie brauchen vielmehr die Sicherheit, die wir ihnen jetzt geben. Die rot-grüne Landesregierung hat sich seit vielen Monaten für eine praxisnahe Lösung eingesetzt, die jetzt gefunden wurde. Eine Schlussabrechnung bis Ende März hätte viele Betriebe vor große Herausforderungen gestellt. Schlimmstenfalls hätten Unternehmen, die die Frist nicht einhalten können, Geld zurückzahlen müssen. So wäre die Gefahr groß, dass Firmen, die durch die Corona-Hilfen erst gerettet wurden, jetzt doch wieder in ihrer Existenz bedroht würden. Dass es so nicht kommt und jetzt eine Fristverlängerung erfolgt, ist ein großer Erfolg. Es freut mich insbesondere, dass damit auch der Kreativwirtschaft geholfen wird. Vor allem Unternehmen aus diesem Wirtschaftsbereich haben unter der Pandemie sehr gelitten und verfügen selten über die Ressourcen, um Anträge und auch Schlussabrechnungen zügig zu bearbeiten."