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Förderung des Landes

Sachtleben: Wichtige Investitionen für unsere Bäderinfrastruktur

07.05.25 –

Peine.  Ende 2024 haben die beiden niedersächsischen Regierungsfraktionen SPD und Grüne ihre Politische Liste beschlossen. Ein Schwerpunkt war, Gelder für die Sanierung von Sportstätten bereitzustellen. Das hat die Landesregierung mit einem Sportstätteninvestitionsprogramm in die Wege geleitet: 20 Millionen Euro sind für die Förderung von kommunalen Sportstätten und weitere fünf Millionen Euro sind für Vereinssportstätten vorgesehen. Nun hat das Niedersächsische Innenministerium die Förderrichtlinie für die Kommunen veröffentlicht, eine Antragstellung ist bis zum 30. Juni 2025 möglich.
„In Niedersachsen und auch im Landkreis Peine leben tausende sportbegeisterte Menschen. Sie und ihre sportlichen Aktivitäten verdienen unsere aktive Unterstützung“, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Heiko Sachlteben aus Peine. „Deswegen ist es so wichtig, dass in den Kommunen Geld für die Sanierung von Sportstätten zur Verfügung steht – insbesondere in Zeiten knapperer Kassen.“
In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt der Förderung auf der Sanierung und Modernisierung von Hallenbädern und Lehrschwimmbecken. Heiko Sachtleben: „Ich freue mich, dass auch im Landkreis Peine die Bäder und damit auch die Bürger*innen von der Förderung profitieren können. Dahinter steht der Gedanke, wieder mehr Kindern und Jugendlichen das Schwimmen beibringen zu können. Das ist dringend nötig, denn immer seltener verfügen junge Menschen über ausreichende Schwimmfähigkeiten.“ Für Schwimmkurse und die Ausbildung von Übungsleiter*innen werden weiterhin Gelder vom Land bereitgestellt.
„Besonders für die Gemeinden im Landkreis Peine mit ihren Schwimmbädern aus den 1970er Jahren ist das eine große Chance. Sie sind baulich in die Jahre gekommen und benötigen Investitionen, um langfristig erhalten zu bleiben und energetisch auf den neuesten Stand gebracht zu werden“, so Heiko Sachtleben weiter.
Die Zuwendung des Landes wird grundsätzlich in Höhe von 40 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von 1,5 Millionen Euro gewährt und soll mindestens 200.000 Euro betragen. Bei finanzschwachen Kommunen kann die Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent der Ausgaben, höchstens bis zu einem Betrag von drei Millionen Euro, gewährt werden.

Heiko Sachtleben, Mdl

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