
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben heute abschließend den EA zu fairem Erbbaurecht auf dem Tisch liegen.
Und das ist gut so, denn die Menschen draußen im Land, die von diesen Erbbauregeln betroffen sind, haben es verdient und können es von uns erwarten, dass wir im politischen Raum die Sache endlich so regeln, dass sie wieder in Ruhe schlafen können.
Meine Fraktion hatte mir vor einem guten dreiviertel Jahr den Auftrag gegeben, eine sozialverträgliche Lösung zu finden, die keine wirklichen Verlierer*innen zurücklässt.
Ich denke dies ist uns gelungen:
- Mit der Einführung einer Kappungsgrenze pro Anpassungsintervall auf max. 100% Erbbauzinsanhebung
- Mit der Berücksichtigung eines 10 Jahres Meridians der örtlichen Bodenrichtwerte
- Und mit dem Absenken des Erbbauzinses auf 1,25 %
Mit diesen Maßnahmen ist der Weg geebnet für ein faires Erbbaurecht.
Leider ist es mit der heutigen Beschlussfassung der Weg nicht zu Ende gegangen, sondern er wird in andere Hände gegeben.
Und dieses in andere Hände geben erfolgt ohne, dass wir als Politiker*innen darauf bestehen können, dass der Inhalt dieses Entschließungsantrages, so umgesetzt wird, wie wir ihn beschließen.
Unser Beschluss ist nicht vielmehr, als eine höfliche Bitte.
Und das wiederum ist nicht zufriedenstellend, wenn ich mir die Unruhe, die Angst und die Sorgen der Betroffenen anschaue.
Unser Minister Falko Mohrs hat nun die Aufgabe zusammen mit der Klosterkammer Hannover ein Verfahren zu vereinbaren, dass bei auslaufenden und zu erneuernden Erbbaurechtsverträgen seine Anwendung findet.
Auch wenn es neben der Klosterkammer noch eine Reihe weiterer Erbbaurechtsgeber gibt, wie Kommunen, Kirchengemeinden und das Land Niedersachsen, ist doch die Klosterkammer auf Grund der Menge der Verträge, die sie in ihrer Zuständigkeit hat, entscheidend für die Ausgestaltung der zukünftigen Verträge.
Das was der Minister und die Klosterkammer vereinbaren wird sicher die Funktion einer Blaupause für alle Erbbaurechtsverträge im Land haben.
Zur Klosterkammer möchte ich noch sagen, auch sie ist keine Verliererin in unserem Vorschlag.
Die Klosterkammer wird nur einen Teil weniger mehr bekommen. Aber auch nach unserem Vorschlag steht sie besser da, als bei ihren eigenen Altverträgen.
Denn natürlich soll sie ihre Aufgaben im kulturell sozialen Bereich erfüllen und nach Kräften ausbauen.
Das sollte ihr auch nicht schwer fallen denn wie gesagt, sie bekommt mehr.
Und bei einem Ergebnisrücklagenstand vom 31.12.2024 von 137 Mio. €, davon knapp 54 Mio. € freie Rücklage sollte das auch gelingen können.
Von daher lässt mich die harte Haltung der Klosterkammer bei den Verhandlungen um eine neue Berechnungsgrundlage ein stückweit ratlos zurück.
Ich bin kein Christ, stehe aber zu der sozial-christlichen Traditionen und den Normen und Werten, die sich daraus für unsere Gesellschaft ergeben.
Viele Erbbaunehmer können sich die neuen Verträge nicht wirklich leisten, die jetzt abgeschlossen werden.
Es kann doch nicht das Ziel sein, Menschen, für die vor über 70ig Jahren dieses Erbbaurecht geschaffen wurde, aus diesen Verträgen zu vertreiben.
Das ist nicht im Sinne unserer Tradition.
Von daher bitte ich alle die jetzt die neuen Berechnungsgrundlagen des Erbbaurechtes aushandeln, im Sinne dieses EA zu agieren.
Besten Dank