
- Es gilt das gesprochene Wort -
Die Änderung des Spielhallengesetzes gleich zu Beginn der Tagesordnung - da könnte ich doch flapsig mit dem Satz „Mögen die Spiele beginnen“ starten.
Aber nein, wenn ich über die Novellierung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes spreche, möchte ich doch zunächst auf die Gefahren der Spielsucht hinweisen. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind spielsüchtig, was wiederum bedeutet, dass rund 15% der Menschen in Deutschland eine spielsüchtige Person in ihrem Umfeld haben. Spielsucht ist kein kleines Randphänomen, sondern betrifft Viele.
Die jetzt zu beschließende Verschiebung der Sperrzeiten ist nicht einfach so vom Himmel gefallen. Sondern in enger Abstimmung mit allen Beteiligten Verbänden entstanden. Es ist also eine Lösung, die von allen Seiten getragen wird. Es ist mir auch wichtig zu betonen, dass wir weiterhin sechs Stunden Sperrzeit haben. Nicht mehr und auch nicht weniger – das bleibt unverändert.
Und nur durch die staatliche Zulässigkeit des Glücksspiels haben wir die Handhabe, solche Dinge umsetzen zu können, den Schutz der Spielenden aufrecht zu erhalten und gezielte Präventionsarbeit anbieten zu können. Andernfalls würde das illegale Glücksspiel noch größer sein.
Und so klar möchte ich es sagen: Geht nicht spielen! Nicht an Automaten, nicht am Pokertisch und auch nicht im Wettbüro.
Abseits der Spielhallen steht auch im Internet Glücksspiel zur Verfügung und ist damit noch deutlich näher an den Nutzenden. Anders als bei den Spielhallen gibt es hier keine Sperrzeiten und deutlich weniger Suchtprävention. Deshalb muss es der nächste Schritt sein, sich das Online-Glücksspiel anzugucken und ein Vorgehen zu erarbeiten, wie man dieses eindämmen kann.
Abschließend noch eins: der CDU ist Suchtprävention egal. Bei der CDU geht es um Gewinnmaximierung auf Kosten der Spielkranken. Dies ist auch dem Ausschussprotokoll zu entnehmen und es stimmt mich nachdenklich, so etwas von Volksvertreter*innen zu hören.