Menü
- Es gilt das gesprochene Wort -
Seher geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren,
die uns vorliegende Änderung der NBauO ist nicht die angekündigte und von vielen heiß erwartete, große Novellierung der NBauO. Sie beschäftigt sich mit ein paar kleinen, aber wichtigen Punkten, die das Leben in unserem Land ab morgen leichter machen werden.
Wobei ich hier deutlich sagen will, der große Wurf kommt, er ist in Arbeit und ich bin guter Dinge, dass wir, im Herbst diesen Jahres, über substanzielle Änderungen der NBauO in diesem Haus beraten werden.
Aber zurück zum jetzt:
Die ihnen vorliegende Änderung kann man als zweigeteilt betrachten.
Zum einen ändern wir Grenzbebauungsregeln, insbesondere für Wärmepumpen und PV-Anlagen auf grenzbebauten Gebäuden, wie Garagen.
Das ist gut und überfällig, denn damit wird es in Reihenhaussiedlungen und Einfamilienhaussiedlungen mit kleinen Grundstücken möglich, überhaupt den Einsatz von PV auf Garagen und Wärmepumpen in Betracht zu ziehen.
Damit haben wir wieder ein Stück des Weges hin zur Klimaneutralität geebnet.
Der andere Teil beschäftigt sich mit sogenannten „Nichtmehr-Nochnicht-Orten“ im Veranstaltungswesen, also Orte, die in ihrer Baulichkeit eigentlich nicht für Eventveranstaltungen geschaffen wurden, aber in denen man doch feiern möchte. Umgangssprachlich sprechen wir hier von Scheunenfesten.
Hier ist es uns mit der vorliegenden Änderung gelungen, eine unnötig entstandene Wunde im Veranstaltungswesen zu heilen.
Mit der unmotivierten Streichung des § 47 der Niedersächsischen Veranstaltungsstättenverordnung der letzten Regierung war die in diesem Paragraphen verankerte Möglichkeit eines vereinfachten Genehmigungsweges gestrichen, ohne diesen an anderer Stelle wieder einzufügen.
Dies bedeutete für viele Feste, wie Spargel- oder Kartoffelfeste, Feten der Landjugend, aber auch die als Spielfeste angelegten Tourniere der Kleinsten im Fuß- und Handball, in den kleinen Dorfsporthallen, immens mehr Genehmigungsaufwand und vor allem auch viel mehr Kosten.
Mit der nun zu beschließenden Änderung haben wir in der NBauO einen neuen Weg geschaffen, um einen verfahrenssicheren Umgang mit solchen Veranstaltungen zu haben, bei gleichzeitiger Vereinfachung des Genehmigungsweges und der Kostenminimierung der Antragsteller*innen.
Und ich sage ihnen als langjähriger Unternehmer, der seit über 30 Jahren solche Veranstaltungen organisiert, ich bin sehr zufrieden mit diesem Weg, weil wir endlich mehr Sicherheit und Schutz für die Veranstalter*innen haben.
Die Haftungsfrage im Schadensfall ist jetzt deutlich transparenter.
Und damit komme ich zur CDU, die gern eine Rückkehr zum alten § 47 VerVO haben wollen. Diesen Wunsch kann ich mir nur mit einem völlig romantisierten Bild von Scheunenfesten bei ihnen erklären. Die Rückkehr zu einer guten gängigen Praxis, die sie fordern, kann es nicht geben, da die Praxis nie gut war.
Der § 47, von dem wir reden, wurde zu einer Zeit geschaffen, als Spargelfeste von wenigen Hundert Menschen besucht wurden. Zu der Zeit hat sich eine gewisse Laxheit im Umgang mit diesem Paragraphen in den Bauämtern eingeschlichen. Ich habe in meiner ganzen beruflichen Tätigkeit nicht zweimal dieselben Anforderungen gehabt, so es nicht beim gleichen Bauamt war.
Diese Laxheit wurde auch, in den letzten Jahren der Eventisierung unserer Gesellschaft, wo Feste mit einigen Hundert zu Festen mit einigen Tausend Besuchern aufwuchsen, in den Ämtern beibehalten.
Glauben sie denn wirklich, dass die Bauämter dieses Landes zu diesem legeren Umgang mit dem § 47 zurückkehren können und wollen, nachdem unsere Diskussion die damit verbundenen Risiken deutlich gemacht hat?
Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht vorstellbar - und das ist auch gut so.
Die uns vorliegende Änderung beschreibt einen sicheren, klaren Weg, der nach vorne weißt und nicht zurück. Auch wenn das die Richtung ist, die sie meine Damen und Herrn von der CDU, gern einschlagen, wenn es um gesellschaftlich relevante Entscheidungen geht.
Danke schön.