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14. Sitzung | 19. Wahlperiode | Tagesordnungspunkt 18b

Rede zur Fragestunde (CDU) zum Gebäudeenergiegesetz

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

Ihre Ausführung zeigt mal wieder deutlich, dass ihre Partei die Wächterin der Asche ist und nicht die Trägerin der Flamme der Innovation. Und beweist anschaulich warum die Wählerinnen sie auf die Oppositionsbank verwiesen haben.

Sie schüren Ängste, durch Vereinfachung und Weglassen von Fakten. Natürlich umfasst der Gebäudeenergiesektor große Herausforderungen. Ein Festhalten am Einsatz von fossilen Energieträgern ist jedoch keine Alternative.

Ja ihre Ausführungen ist richtig, dass laut statistischer Erhebung von 2018 70 % der Niedersächs*innen ihre Wohnungen mit Gas beheizen stimmt. Demgegenüber steht aber auch die Tatsache, dass der Anteil der Beheizung mit erneuerbaren Energien bei neu errichteten Wohneinheiten im statistisch erfassten Zeitraum von 2016 bis 2020 bereits bei 34,47 % lag.

 

Und dass bei Wohnungsneubau 2020 die Gasheizungen noch 33 % ausmachten, 2021 aber schon auf 26% gefallen war. Und da eine neue Heizungsanlage 20, 25 oder gar 30 Jahre lang hält, ist es jetzt schlau, wenn eine neue Heizung gebraucht wird, eben keine, auf fossilen Energieträgern basierende, Heizung einzubauen.

Dies ist ein notwendiger Schritt der Energiewende, um die Klimakatastrophe aufzuhalten oder zumindest abzumildern.

Hier von einem Gasheizungsverbot zu sprechen, sind Fake-News:

Funktionierende Heizungen im Bestand können natürlich weiter betrieben und repariert werden. Neu ist, dass Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Aber kein Mensch wird frieren müssen, die Alternativen liegen serienreif im Warenschaufenster, ich möchte hier nur einige nennen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Einbau elektrischer Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Einbau Hybridheizung
  • Heizung auf Basis von Solarthermie

Die Behauptung, es gäbe hier keine Förderkulisse ist ja auch mal nur so in den Raum geworfen.

Tatsache ist:


Es gibt vom Bund eine Grundförderung von 30 % für Tausch einer fossilen gegen eine klimafreundliche Heizung.

Drei weitere Boni sind möglich, sie dürfen aber zusammen maximal 20 % zusätzlich betragen.
 

Ein Wort zum Fachkräftemangel, der ja immer gern ins Feld geführt wird, wenn es darum geht, etwas abzulehnen.

Ihnen sollte bekannt sein, dass auf allen Ebenen und quer durch alle Arbeitgeber*innen- und Arbeitnehmer*innen-Verbände das Problem bekannt ist und es vielfältige Anstrengungen und Programme gibt, um dem entgegen zu wirken. Dieser Mangel darf und kann kein Grund sein, auf Innovationen zu verzichten. Im Übrigen werden ja auch die wegfallenden fossilen Heizungsanlagen von Fachleuten installiert.

Außerdem ist diese Heizungsnovelle ja Teil der sozial-ökologischen Transformation. Diese Transformation wird dazu führen, dass sich Produktionen und handwerkliche Dienstleistungen ändern werden.

Als Beispiel:

In der Automobilindustrie gehen 240 000 bis 320 000 Industriearbeitsplätze verloren, wenn die Automobilindustrie den elektrischen Antriebsstrang einführt. Und diese Zahl ist auf eine Einführung bei nur 25 % der Fahrzeuge bis 2030 berechnet. Davon gehen verschiedene sozialwissenschaftliche Studien aus.

Diese Arbeiter*innen müssen durch Qualifizierung und Weiterbildung neue, gut bezahlte Arbeitsplätze bekommen. Die wird es nicht alle in der Automobilindustrie geben. Die werden aber von den Betrieben, die die Energie- und somit auch Heizungswende tragen, zur Verfügung gestellt.

Das alles findet nicht in fernen Zeiten statt, sondern passiert jetzt, innerhalb der nächsten zwei Legislaturperioden.

Also meine Damen und Herren, lassen sie endlich ihre Verhinderungspolitik, nehmen sie den Fuß vom Bremspedal und reihen sie sich ein bei den Kräften, die Niedersachsen in die Zukunft führen.

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