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89. Sitzung | 19. Wahlperiode | Tagesordnungspunkt 06

TOP 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes. Wir können uns sicherlich alle noch an die sehr lebhafte und zum Teil emotional geführte Diskussion während der Plenarwoche vor dem letzten Weihnachtsfest über das unwiderrufliche Ende der Doppelspielhallen hier in Niedersachsen erinnern. Was für eine Drohkulisse wurde da an die Wand gemalt: Es wurde von Klagewellen gesprochen, von Massenentlassungen, wenn wir nicht die Notbremse ziehen würden. Und was ist passiert? Nichts. Die Klagewellen sind ausgeblieben. Zumindest bei mir in der Gegend konnte ich keine Schließungen beobachten, eher im Gegenteil.

Jetzt kann man auf die Frage kommen: Warum ist das so? Das kann ich Ihnen sagen: Während hier im Plenum laute Reden gehalten wurden, haben wir von den regierungstragenden Fraktionen mit den Betroffenen geredet. Wir hatten hier im Landtag Besuch von über 70 Beschäftigten der Branche, und wir haben ihnen zugehört. Wir haben mit dem Verband der Automatenbetriebe gesprochen und die Vertreter gefragt, was sie sich jenseits dieser Doppelspielhallen wünschen. Da ist einiges auf den Tisch gekommen: mehr Automaten pro Spielhalle, Getränkeausschank, die Wiedereinführung von Raucherzonen. Auf all das sind wir nicht eingegangen. Wir haben neben den wirtschaftlichen Aspekten solcher Änderungen nämlich natürlich auch die Problematik der Spielsucht vor Augen.

Jetzt schlagen wir vor, das Gesetz in einem Punkt zu ändern: Wir verschieben die Schließzeiten. Wohlgemerkt: Wir verschieben sie - es gibt keine Erweiterung der Spielzeiten, es ist lediglich eine Anpassung. Die niedersächsischen Spielhallen werden jetzt zur gleichen Zeit geschlossen sein wie die Spielhallen in den angrenzenden Bundesländern. Auch das hatten sich die Betreiber*innen gewünscht, und wir sind darauf eingegangen.

Und nun mal ehrlich ‑ bei allen Bedenken gegenüber dem Automatenglücksspiel und bei aller Notwendigkeit der Suchtverhinderung ‑: Die größeren Probleme haben wir tatsächlich nicht in diesen Spielhallen, die größeren Probleme liegen wirklich bei den illegalen Automaten und beim Online-Glücksspiel.

Da müssen wir ran, dem müssen wir das Wasser abgraben.

Im Übrigen hat das, was wir jetzt einbringen, nicht nur Auswirkungen auf die Spielhallen, sondern auch auf die sogenannten ganz normalen Ausschankwirtschaften. Denn dort dürfen auch bis zu zwei dieser Glücksspielautomaten hängen, mit den gleichen Regeln und den gleichen Beschränkungen wie in den Hallen. Dieser Form von Gastronomie können wir es doch nicht noch schwerer machen, als sie es jetzt schon hat.

Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bedanke mich.

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