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79. Sitzung | 19. Wahlperiode | Tagesordnungspunkt 08

TOP 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes (Gesetzentwurf der CDU)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
drei Daten:
-    26.01.2022
-    09.12.2025
-    31.12.2025
Warum nenne ich diese drei Daten?
Weil sie mal wieder verdeutlichen, wie die CDU  populistische Politik macht.
Am 26.01. 2022 beschloss der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Spielhallengesetzt, dies regelt die die Erlaubnis und den Betrieb von  Spielhallen, im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages von 2021.
In diesem Gesetz geht es um die Übergangsregel für sogenannte Verbundspielhallen, landläufig Doppelspielenhallen, für diese Hallen, läuft am 31.12.2025 die Betriebsgenehmigung aus. 
Dies wurde, 2022, mit den Stimmen der CDU beschlossen.
Schon damals hätte man einen späteren Termin, wie in anderen Bundesländern geschehen z.B. Ende 2028, festlegen können.
Nun will die CDU, dass wir heute 17 Tage bevor die Verlängerungsfrist ausläuft, diese verlängern.
Natürlich ohne Beratung im Fachausschuss und ohne Anhörung von relevanten, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Gruppen.
Das kann doch nicht ihr Ernst sein, ist das demokratisch, saubere Gesetzgebung?
Ich sage Nein!
Und was ändert sich dadurch?
Die Begründung, nebulös, die wirtschaftliche und arbeitstechnische Lage.
Ja, die ist schwierig und die Automatenwirtschaft ist ein Wirtschaftszweig in Niedersachen um den wir uns kümmern. 
Je nach Lesart stehen 1000 bis 3000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Das liegt aber nicht in unserer Verantwortung
An dieser Stelle muss ich mal ganz deutlich auf die Betreiber dieser Doppelspielhallen zeigen.
Deren Haltung ist die eines Flugzeugpiloten, der nach Ausfall der Triebwerke in den Sinkflug geht und  den Passagieren sagt, bis hierher geht alles gut!
Der 31.12.25 steht seit 4 Jahren fest. Da hätten die Betreiber längst mal was unternehmen können.
-    Verhandlungen mit Vermietern 
-    Aufbau von alternativ Standorten
-    Gespräche mit der Politik, nicht erst wenige Wochen vor Ablauf der Frist.
Und was ist mit den Betreibern, die sich auf diese Frist eingestellt haben, ihre Hallen geschlossen oder umgebaut haben?
Stichwort Vertrauensschutz, die können uns bei einer Fristverlängerung auf Schadensersatz verklagen.
Und dann die Problematik der Spielsucht, die steigt, die können wir nicht bei Seite schieben.
Und das illegale Spiel dämmen wir mit der Fristverlängerung auch nicht ein.
Wir werden die Frist nicht verlängern, sind aber bereit über Rahmenbedingungen, wie
-    Spieldauer
-    Öffnungszeiten bzw. Ruhezeiten
-    Steuern
Zu sprechen.
Aber nach vorne gewandt und nicht mit einem populistischen Handstreich wie er hier von der CDU vorliegt.

Danke

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