
- Es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Tagesordnungspunkt ist mir wirklich eine Herzensangelegenheit. In meiner Funktion des Bau- und Wohnungspolitischer Sprecher meiner Fraktion sind in den letzten Monaten eine ganze Reihe von Anrufen eingegangen, die sich um auslaufenden Erbpacht Verträge drehten.
An ein Telefonat kann ich mich besonders gut erinnern:
Da rief mich eine alte Frau, sie war 76 Jahre, aus Hildesheim an, die auf einem Erbpacht Grundstück der Klosterkammer hat und sagte mir mit bebender Stimme, sie können nachts nicht mehr schlafe, weil sie Angst um ihr Zuhause hat, wegen der Vertragsverlängerung und ich jetzt ihre letzte Hoffnung wäre.
Auf meine Nachfrage, wann dieser Vertrag auslaufe, sagte sie mir in 14 Jahren.
Da war ich erstmal baff, aber im zweiten Gedanken stelle ich mir dann die Frage, wenn es dieser Frau schon so schlecht geht, wie geht es dann den Menschen bei denen diese Vertragsverlängerung jetzt ansteht.
Das hat mich alarmiert.
Wir müssen uns mal vor Augen halten, wer in der Regel sein Zuhause auf den Erbpachtgrundstücken hat. Das sind Menschen die vor vielen Jahren, trotz wenig Geld, oft mit viel Eigenleistung, sich dieses Zuhause geschaffen haben. Denn genau für die Menschen, Arbeiter*innen, kleine Angestellte, Beamten der unteren Laufbahn, die gab es vor 60 Jahren noch, für die Menschen war dieses Besitzmodell geschaffen worden.
Für diese Menschen, die jetzt Angst haben musste eine Lösung her.
Im Übergingen auch für die vielen sozialen Einrichtungen, Studierendenwerke, Pflegeheime und Kindergärten, die auf Erbpachtgrundstücken stehen.
Nun könnte man sagen, das sind ja nur einige wenige und es betrifft ja auch nicht ganz Niedersachsen.
Ja das ist richtig.
Das Land Niedersachsen hat nur noch 159 Grundstücke in Erbpacht auf denen Wohnungsnutzung passiert. Dann gibt es noch eine nicht genauer bezifferte Anzahl von Erbpachtgrundstücken in kommunaler hat Hand. Für all diese Grundstücke wäre es schon heute möglich durch die Landeshaushaltsordnung Ausnahmeregeln zu machen und das wird auch getan.
Siehe die Lex Borkum
Aber es gibt darüber hinaus ca. 17 000 Erbbaurechte, die von der Klosterkammer verwaltet werden.
Von denen rund 2600 bis zum Jahr 2048 auslaufen und neu verhandelt werden müssen.
Das ist in Masse nicht viel aber jeder dieser Fälle ist ein Einzelfall hinter dem menschliche Schicksale stehen.
Deshalb bin sehr froh, dass wir mit dem vorliegenden Entschließungsantrag eine Kompromisslinie vorlegen, die die Interessen auf beiden Seiten berücksichtigen.
Wir fassen sowohl den Bodenwert an, als auch den Prozentsatz, der die Berechnungen der Erbpacht zu Grunde liegt an.
Und natürlich müssen sich beide Seiten bewegen. Es ist klar, dass die Pachtnehmer nicht mehr die günstigen Preise der Vergangenheit bezahlen.
Genauso ist es nicht statthaft das der Pachtgeber, nur weil Bodenwerte und Zinsen hoch sind Gewinne einfährt ohne wirklich Mehraufwendungen zu haben. Sozusagen in die Manier der Couponschneider.
Wir wissen, dass wir die Klosterkammer nicht anweisen können so zu verfahren, wie uns Antrag es vorzieht.
Aber ich appelliere schon hier an die Klosterkammer ihrer sozialen Verantwortung wahrzunehmen und in den anstehenden Verhandlungen sich auf die hier aufgezeigte Kompromisslinie einzulassen.