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50. Sitzung | 19. Wahlperiode | Tagesordnungspunkt 04

Rede zu TOP 11 – Gesetz z. Änd. des Nds. Wohnraum- u. Wohnquartiersgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort -

Sehr geehrte Präsident*in, liebe Kolleg*innen,

Wohnen ist ein Menschenrecht.
Denn alle Menschen, die hier leben haben ein Recht auf eine gute Gesundheit, darauf das sie satt sind und dass sie wissen wo sie dauerhaft und in Sicherheit Wohnen können.
Wir haben in dieser Legislatur viel über Wohnen gesprochen, über Bauen und auch über unsere Landeswohnungsbaugesellschaft. Damit sage ich zum einen, dass wir schon einiges getan haben und uns auf dem richtigen Weg befinden. Zeitgleich aber auch, dass wir gerade erst angefangen haben die Verhältnisse zu verbessern.

Es fehlen 10000ende Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau und im Bereich bezahlbaren Wohnraum, für eine Quadratmetermiete von 7,00 bis 8,50 €. 
Und auch die Eigentumsquote stagniert seit den 70igern des letzten Jahrhunderts bei ca. 45% der Bevölkerung.
Mit der Einbringung dieses Gesetzes gehen wir den Weg weiter. Denn damit werden die Einkommensgrenzen angehoben, die Regeln bis zu welcher Einkommenshöhe Menschen einen Zuschuss für sozialen Wohnungsbau bekommen. Die Grenze liegt dann für Alleinstehende bei 21.250 € jährlich.
Das ist ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Im Vergleich in Österreich liegt diese Grenze bei 92.000 €.
Aber, aber wenn wir es ernst meinen, dass Wohnen Daseinsfürsorge ist.
Dann reicht das nicht.
Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel.
Dazu müssen wir die Bedingungen einer, nur vom Freien Markt geregelten Urbanisierung verändern und staatliche Leitplanken einziehen. 
Die Mieten bei Neuvermietungen übersteigen die Zahlungsfähigkeit der meisten Wohnungssuchenden.
Es darf nicht sein, dass die Wohnungssuche die Menschen in ein Burnout treibt. Die Wohnungssuche darf kein Schreckgespenst sein. Wir alle die wir hier sitzen und die uns zuhören, wir wohnen und wir sind finanziell abgesichert. Vielen in diesem Raum mag die Wohnungssuche nicht besonders schwerfallen. Vielleicht weil sie im Eigentum wohnen, oder weil sie denken in naher Zukunft nicht umziehen zu müssen.
Ich wiederhole mich und sage: Wohnen und auch Umzug betrifft uns alle!
Wir brauchen mehr Wohnraum, mehr bezahlbaren Wohnraum und wir brauchen keine Firmen, welche Wohnraum als Spekulationsobjekt begreifen! Der Markt regelt das eben NICHT selbst.

Wir hatten auch eine starke Inflation. Damit im besten Fall auch steigende Löhne, was ja keinen höheren Reallohn bedeutet. Genau das müssen wir beachten und genau das hat unsere Landesregierung getan, mit dieser angepassten Gesetzesvorlage. Unsere Rot-Grüne Landesregierung lässt niemanden alleine und erst recht nicht die, die nicht gerade im Wohlstand leben.
Genau aus diesem Grund werden wir die Grenzen für geförderten Wohnraum anpassen. Es ist wichtig, dass er allen Menschen zur Verfügung steht, welche diesen benötigen.

Wie die Opposition und andere richtig anmerken, heißt das aber nicht, dass dadurch auch automatisch mehr Wohnraum zur Verfügung steht. Ganz im Gegenteil.
Dem wirken wir durch unseren guten wohn- und baupolitischen Ansätzen entgegen. 
Und das obwohl die Haushaltssituation knapp ist. Das ist um so schwerer, weil eine große, demokratische Fraktion im Gestern hängt und die Schuldenbremse aufrecht erhalten möchte.
Wenn das Geld knapp ist und nicht noch mehr über den Haushalt gefördert werden kann, müssen die Regularien angegangen werden und geändert werden, um Kosten und Zeit zu sparen. 
Das haben wir mit der Novellierung der NBauO bereits erreicht. Und wir machen weiter! Die nächste Novelle ist bereits in Arbeit und wir werden noch schneller, besser und Kostengünstiger.
Wir gehen den Weg zu unserem Ziel bezahlbares Wohnen für alle weiter. Noch hängen an unseren Füßen die Ketten sinnlosere Haushaltregeln, aber wir gehen.
Danke!

 

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